Rechtsprechung
   LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58138
LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09 (https://dejure.org/2010,58138)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.01.2010 - 9 Sa 642/09 (https://dejure.org/2010,58138)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 9 Sa 642/09 (https://dejure.org/2010,58138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,58138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit einer Sonderzahlung mit Mischcharakter vom Bestand des Arbeitsverhältnisses; Arbeitsentgelt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Abhängigkeit einer Sonderzahlung mit Mischcharakter vom Bestand des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09
    Dafür spricht auch die Regelung unter § 4 a S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).

    Folge wäre, dass solche Sonderzahlungen nicht vereinbart werden (vgl. dazu auch: BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).

    Dabei kann selbst einer Bezeichnung der Leistung als Tantieme keine entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).

    Eine sachfremde Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer liegt nicht vor, wenn sich nach dem Zweck der Leistung Gründe ergeben, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, diesen Arbeitnehmern die allen anderen Arbeitnehmern gewährte Leistung vorzuenthalten (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).

    Da es ihr frei stand, den Zweck dieser freiwilligen Leistung zu bestimmen, und es nicht zu beanstanden ist, wenn der Arbeitgeber ausscheidenden Mitarbeitern eine Sonderzahlung nicht gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ), liegt keine sachwidrige Differenzierung vor.

    Damit wird die Entstehung des Anspruchs auch für künftige Bezugszeiträume verhindert (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juli 2008 -10 AZR 606/07 - und vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).

    Auch wenn der Kläger angesichts der bisher erhaltenen hohen Sonderleistungen ein Vertrauen darauf entwickelt hatte, die Leistungen auch für die Geschäftsjahre 2007 und (anteilig) 2008 zu erhalten, war dieses Vertrauen im Hinblick auf die klare Mitteilung der Beklagten, dass kein Anspruch entstehe, nicht schutzwürdig (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).

    Unerheblich ist dabei, dass die Beklagte in den Schreiben für die Jahre 2004 - 2006 nicht zum Ausdruck gebracht hatte, sie leiste die Sonderzahlungen für die vorangegangenen Geschäftsjahre, weil der Kläger noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 -).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09
    Damit wird die Entstehung des Anspruchs auch für künftige Bezugszeiträume verhindert (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juli 2008 -10 AZR 606/07 - und vom 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - ).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09
    Es besteht ein entscheidender Unterschied zu der Zulässigkeit von Widerrufvorbehalten, die nur interessengerecht sind, wenn ihr Volumen unter einem Viertel des Jahresgesamteinkommens liegt und die tarifliche Vergütung jedenfalls gewährleistet bleibt (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - ).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09
    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, dass der Vorbehalt klar und unmissverständlich kundgetan wird (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - und Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - ).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 642/09
    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, dass der Vorbehalt klar und unmissverständlich kundgetan wird (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - und Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - ).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Januar 2010 - 9 Sa 642/09 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27. März 2009 - 1 Ca 6884/08 - abgeändert hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht